Unsere Mehrweg-Ladungsträger erfüllen zentrale Designprinzipien der PPWR, insbesondere im Hinblick auf Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit.
PPWR: Recyclingfähige Mehrweg-Systeme fördern
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Nachhaltige Mehrweg-Lösungen
EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Anforderungen und was Unternehmen jetzt wissen sollten
Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie. Sie zielt darauf ab, Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg effizienter zu gestalten, Ressourcen zu schonen und Verpackungsabfälle zu reduzieren. Für Unternehmen ergeben sich daraus schrittweise neue Anforderungen an Verpackungsdesign, Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Die WALTHER Faltbox Group unterstützt Unternehmen dabei, ihre Verpackungssysteme frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten und langfristig regelkonform auszurichten.
Antworten rund um die
Packaging and Packaging Waste Regulation
Als Mehrweg-Spezialist mit über 45 Jahren Erfahrung unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Logistikprozesse effizient und nachhaltig zu gestalten. Gemeinsam entwickeln wir individuelle Mehrweg-Lösungen, die den spezifischen Anforderungen unserer Kunden entsprechen und gleichzeitig auf die Vorgaben der PPWR ausgelegt sind. Hier beantworten wir zentrale Fragen rund um die neuen Regelungen.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), auch EU-Verpackungsverordnung genannt, ist im Februar 2025 in Kraft getreten. Teilbereiche der Verordnung sind seit dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Damit löst sie die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG weitgehend ab. Ihr Ziel ist es, Verpackungsabfälle in der EU zu reduzieren, Recycling zu verbessern und die Wiederverwendung von Verpackungen zu stärken. Als Verordnung schafft sie einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen sich schrittweise auf neue Anforderungen einstellen, insbesondere in Bezug auf Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Mehrweg- und Kreislaufsystemen.
Die neuen Vorgaben sollen das Abfallaufkommen reduzieren und die Kreislaufwirtschaft fördern. In bestimmten Branchen werden zudem Mehrwegquoten eingeführt. Dadurch können – je nach Anwendung und Umsetzung – Ressourcen geschont und CO₂e-Emissionen reduziert werden.
Die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) regelte zentrale Aspekte der Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen in der EU. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird sie schrittweise abgelöst. Die Verordnung führt die bestehenden Regelungen weiter und ergänzt sie um strengere Anforderungen, insbesondere zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduzierung der Umweltauswirkungen von Verpackungen.
Die PPWR wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Damit löst sie die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG weitgehend ab.
Mit dem Anwendungsbeginn am 12. August 2026 gelten erste konkrete Anforderungen in allen EU-Mitgliedstaaten. So müssen Unternehmen unter anderem technische Dokumentation erstellen sowie eine EU-Konformitätserklärung für Verpackungen ausstellen.
Weitere Vorgaben der PPWR werden schrittweise wirksam. Welche Anforderungen zu welchem Zeitpunkt gelten, hängt dabei unter anderem von der Verpackungsart und der Rolle des jeweiligen Unternehmens in der Lieferkette ab. Wir beobachten die weitere Konkretisierung der PPWR und unterstützen unsere Kunden dabei, die für ihre Mehrweg-Ladungsträger relevanten Anforderungen einzuordnen und umzusetzen.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt für nahezu alle Verpackungsarten entlang der gesamten Lieferkette. Dazu zählen Verkaufsverpackungen für Endverbraucher ebenso wie Transport- und Umverpackungen sowie Verpackungen für Industrieprodukte.
Sowohl Einweg- als auch Mehrweg-Verpackungen – etwa Kunststofftüten, Folien oder Mehrweg-Ladungsträger – fallen unter die Verordnung, wobei je nach Verpackungsart unterschiedliche Anforderungen gelten.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt für alle relevanten Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette, darunter Hersteller, Importeure, Händler und Vertreiber.
Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen, müssen die jeweils für sie geltenden Vorgaben der Verordnung erfüllen. Dabei unterscheiden sich die PPWR-Anforderungen je nach Rolle, etwa in Bezug auf Verpackungsdesign, Kennzeichnung oder Rücknahmesysteme.
Die Regelungen betreffen Unternehmen jeder Größe – vom internationalen Konzern bis hin zu kleinen und mittelständischen Betrieben.
Die PPWR definiert Anforderungen entlang des gesamten Lebenszyklus von Verpackungen – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Sammlung, Sortierung und Verwertung.
Sie legt Rahmenbedingungen und Zielvorgaben für den Materialeinsatz, die Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten fest. Zudem enthält sie spezifische Anforderungen an das Verpackungsdesign im Sinne der Kreislaufwirtschaft („Design for Recycling“) und zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Wiederverwendung zu stärken.
Die Ziele der Verpackungsverordnung sind, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken. Dazu sollen die Wiederverwendung von Verpackungen gefördert und die Recyclingfähigkeit verbessert werden.
Ein zentrales Anliegen ist es, Materialkreisläufe zu schließen, indem Verpackungen nach dem Gebrauch wiederverwendet oder als Sekundärrohstoffe in den Produktionsprozess zurückgeführt werden. Darüber hinaus zielt die Verordnung darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu verringern und den Einsatz von Ressourcen effizienter zu gestalten. In diesem Zusammenhang kann die Umsetzung der Maßnahmen auch dazu beitragen, CO₂-Emissionen zu reduzieren.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt konkrete Vorgaben mit sich, die Unternehmen frühzeitig berücksichtigen sollten:
- Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie in bestehenden Systemen effizient recycelt werden können („Design for Recycling“).
- Einsatz von Rezyklaten: Für bestimmte Verpackungen sind künftig Mindestanteile an recyceltem Kunststoff bzw. an den Rezyklatanteil vorgesehen.
- Reduktion von Verpackungsmaterial: Verpackungen sollen hinsichtlich Gewicht und Volumen optimiert werden, um unnötigen Materialeinsatz zu vermeiden.
- Mehrwegquoten: In ausgewählten Branchen werden Mindestquoten für wiederverwendbare Verpackungen eingeführt.
- Kennzeichnung und Transparenz: Verpackungen müssen klar gekennzeichnet sein und Informationen zur Zusammensetzung und Entsorgung enthalten.
- Recyclingklassen: Verpackungen werden künftig nach ihrer Recyclingfähigkeit bewertet (z. B. in Klassen wie A, B oder C), was direkten Einfluss auf ihre Zulässigkeit und Kosten haben kann.
- Konformitätsnachweis: Hersteller müssen für Verpackungen eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Darin bestätigen sie, dass die Verpackung die jeweils geltenden Anforderungen der PPWR erfüllt.
Mehrwegverpackungen spielen eine zentrale Rolle in der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), da sie dazu beitragen können, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Materialkreisläufe zu schließen.
Für bestimmte Branchen und Anwendungen sieht die Verordnung künftig konkrete Mehrwegquoten vor. Ziel ist es, den Anteil wiederverwendbarer Verpackungen zu erhöhen und so den Einsatz von Einwegverpackungen zu verringern.
Mehrweg-Lösungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, Verpackungssysteme langfristig effizienter zu gestalten und Ressourcen gezielter einzusetzen.
Im Kontext der PPWR bedeutet „recyclingfähig“, dass Verpackungen so gestaltet sind, dass sie nach ihrer Nutzung gesammelt, sortiert und in bestehenden Recyclingstrukturen verwertet werden können.
Für Unternehmen bedeutet das: Verpackungen sollten bereits im Designprozess so entwickelt werden, dass sie möglichst gut in bestehende Kreislaufsysteme integriert werden können.
Ihr Partner für Mehrweg-Verpackungslösungen im Sinne der PPWR
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt Unternehmen vor neue Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Recyclingfähigkeit, Abfallreduktion und Transparenz entlang der Lieferkette.
Die WALTHER Faltbox Group entwickelt seit Jahrzehnten langlebige Mehrweg-Ladungsträger, die auf eine hohe Wiederverwendbarkeit und effiziente Nutzung von Ressourcen ausgelegt sind. Unsere Lösungen unterstützen Unternehmen dabei, Verpackungskreisläufe zu optimieren und ihre Logistikprozesse wirtschaftlich und zukunftsorientiert auszurichten
Recycling und Kreislaufwirtschaft
Geschlossene Materialkreisläufe fördern
Ein zentraler Aspekt der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Die WALTHER Faltbox Group arbeitet kontinuierlich daran, Materialien effizient einzusetzen und Verpackungskreisläufe zu optimieren. Dabei stoßen wir an manchen Stellen noch auf Herausforderungen, doch unser Ziel bleibt, den Recyclingprozess stetig zu verbessern.
- Recyclinggerechtes Design: Unsere Faltboxen bestehen aus hochwertigen Kunststoffen, die für den Einsatz in bestehenden Recyclingstrukturen geeignet sind.
- Einsatz von Rezyklaten: Wir erhöhen wo möglich den Anteil an recyceltem Kunststoff in unseren Produkten und reduzieren damit den Einsatz von Neumaterial.
- Produktionsinternes Recycling: Produktionsreste und Ausschussmaterialien werden im Fertigungsprozess wiederverwendet.
- Rücknahmesysteme: Am Ende ihres Lebenszyklus nehmen wir defekte Boxen zurück und führen die Materialien – sofern technisch möglich – dem Recycling zu, um wertvolle Rohstoffe erneut nutzbar zu machen.
Abfallvermeidung durch Mehrweg
Effiziente und nachhaltige Verpackungslösungen
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren und den Einsatz von Mehrwegverpackungen in bestimmten Bereichen zu fördern. Unsere Mehrwegbehälter unterstützen Unternehmen dabei, Verpackungskreisläufe effizienter zu gestalten:
- Reduktion von Einwegverpackungen: Langlebige Mehrwegboxen können Einwegverpackungen ersetzen und so zur Verringerung des Abfallaufkommens beitragen.
- Hohe Umlaufzahlen: Bei sachgemäßer Nutzung sind mehrere hundert Umläufe möglich, wodurch der Bedarf an neuem Verpackungsmaterial sinkt.
- Einfache Reinigung: Unsere Produkte lassen sich hygienisch reinigen und in unterschiedlichen Branchen wiederverwenden.
- Reparaturfähigkeit: Defekte Komponenten können ausgetauscht werden, was die Nutzungsdauer der Behälter verlängert.
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
Transparenz in der Lieferkette verbessern
Ein weiterer Fokus der PPWR sind unter anderem Anforderungen an die Kennzeichnung und den Informationsfluss entlang der Lieferkette. Die WALTHER Faltbox Group unterstützt Unternehmen mit Lösungen zur besseren Nachverfolgbarkeit von Verpackungen:
- Individuelle Kennzeichnung: Unsere Boxen können mit RFID, Barcodes oder QR-Codes ausgestattet werden, um eine transparente Rückverfolgung zu ermöglichen.
- Digitale Verwaltung: Durch Trackingsysteme können Unternehmen ihre Ladungsträger effizient verwalten und Prozesse besser steuern.
- Optimierung logistischer Abläufe: Digitale Kennzeichnungssysteme können dazu beitragen, Lager- und Transportprozesse effizienter zu gestalten.
Die WALTHER Faltbox Group unterstützt Sie bei der Umsetzung der PPWR
Die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Verpackungssysteme weiterzuentwickeln und stärker auf Kreislaufwirtschaft auszurichten.
Die WALTHER Faltbox Group steht seit vielen Jahren für Mehrwegverpackungen, die auf Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und effiziente Logistikprozesse ausgelegt sind. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir passgenaue Mehrweglösungen, die ihre individuellen Anforderungen berücksichtigen und die Anforderungen der PPWR erfüllen. Dabei begleiten wir den gesamten Prozess – von der Idee bis zur Serienreife und darüber hinaus, etwa bei produktbezogenen Nachweisen und Konformitätsanforderungen.
So entstehen passgenaue Mehrweglösungen, die regulatorische Anforderungen, wirtschaftliche Effizienz und ressourcenschonende Logistik miteinander verbinden.
Jetzt berechnen
CO2-Rechner für Verpackungen:
Mehrweg vs. Einweg im Vergleich
Einwegverpackungen verursachen entlang der Lieferkette CO2-Emissionen, insbesondere durch den wiederkehrenden Materialeinsatz und die anschließende Entsorgung. In vielen logistischen Anwendungen besteht daher Potenzial, Emissionen durch alternative Verpackungslösungen zu reduzieren.
Mehrwegsysteme können hierzu einen Beitrag leisten. Durch ihre wiederholte Nutzung, ihre Transporteffizienz und die Rückführung in den Wertstoffkreislauf lassen sich Emissionen über den gesamten Lebenszyklus hinweg beeinflussen.
Unser CO2-Rechner dient dazu, die Emissionen von Mehrweg- und Einwegverpackungen auf Basis praxisnaher Annahmen vergleichbar darzustellen. Er unterstützt dabei, ein besseres Verständnis für relevante Einflussfaktoren zu entwickeln und mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren.
Ergebnis
Kontaktieren Sie uns jetzt
Sie haben Fragen zu unseren Mehrweg-Ladungsträgern?
Sie möchten Ihre Verpackungslösungen frühzeitig an die Anforderungen der PPWR anpassen? Sprechen Sie mit uns – wir entwickeln gemeinsam eine passende Mehrwegstrategie.
Unsere Experten beraten Sie zu Ihren individuellen Bedürfnissen und unterstützen Sie dabei die richtige Mehrweg-Lösung zu finden, sodass Sie die Vorgaben der PPWR auch in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Raphael Löbbing
Director Sales & Business Development